Muss ein Bauträger Insolvenz anmelden, hat dies große Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Bauvorhabens. Um sich vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen, sollten Erwerber ihre Interessen alsbald von einem Anwalt vertreten lassen. Hier muss zunächst darüber entschieden werden, ob die Erwerber weiter bauen oder aus dem Vertrag zurücktreten möchten. Denn halten sie weiter an ihrem Bauvorhaben fest, muss garantiert werden, dass das Grundstück ihnen zugeschrieben wird und nicht dem Insolvenzverwalter oder der Bauträgerbank. Denn die Bauträgerbank steht im Grundbuch noch vor den Erwerbern und auch der Insolvenzverwalter vertritt anderweitige Interessen.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Vertrag zurückzuwickeln. Damit die Erwerber bei der Zusammenarbeit mit einem Bauträger über einen gewissen Rechtsschutz verfügen, sind Vorschriften aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) einzuhalten. Bei der Beglaubigung des Bauträgervertrags achtet der Notar darauf, dass diese Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Quelle: bautipps
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