Tauchen während der Bauphase Probleme auf, die auf die Beschaffenheit des Baugrunds zurückzuführen sind, muss der private Bauherr und nicht das beauftragte Bauunternehmen die anfallenden Kosten tragen. Anlehnend an das seit dem 1. Januar 2018 geltende Bauvertragsrechts sind Baufirmen von Fertighäusern dazu verpflichtet, privaten Bauherren vor dem Abschluss eines Vertrages eine Baubeschreibung zu übergeben. In dieser müssen zusätzlich zu dem Angebot und den jeweiligen Preisen auch die Kostenrisiken aufgeführt werden. Unter Kostenrisiken sind mögliche Probleme zu verstehen, die während der Planungs- oder Bauphase entstehen können.
Ein klassisches Kostenrisiko ist beispielsweise der Baugrund. Wer ein Haus auf einem Grundstück errichtet, ohne die Bodenbeschaffenheit zu kennen, muss möglicherweise mit zusätzlichem Arbeitsaufwand und Kosten rechnen. Damit die beauftragte Baufirma eine realistische Kalkulation aufstellen kann, sind detaillierte Angaben zum Baugrund elementar wichtig. Mit den aus der Baugrunduntersuchung ersichtlichen Angaben kann die Baufirma errechnen, welche Zusatzkosten für den Aushub, die Bodensanierung oder die Errichtung eines Kellers aller Voraussicht nach entstehen werden. Wurde das zu bebauende Grundstück ehemals als Gewerbegebiet genutzt oder liegt es in der Nähe von Feuchtgebieten, ist besondere Vorsicht geboten.
Quelle: VPB
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